Allgemeine Geschäftsbedingungen der
DekorTech GmbH | Elsemühlenweg 83 | D-32257 Bünde
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen, gleich ob diese online oder offline abgeschlossen werden.
Aufträge werden nur auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages oder der Bestellung werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil und vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtum und Zwischenkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen jeglicher Art werden erst durch unsere Bestätigung rechtswirksam. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen von unseren Vertretern sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
3. Druck & Lohnveredelung
Angebote die auf vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Mustern, Standbögen oder sonstigen Vorgaben und Vorlagen basieren gelten nur für genau diese.
Abweichungen bezüglich der Anlieferung, Verpackung und Umverpackung des Produktes oder Dekors führen zur Unwirksamkeit des Angebots oder Vertrags und gestatten uns ein sofortiges Zurücktreten aus eben diesem. Angefallene Kosten können von uns berechnet werden.
Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die DekorTech GmbH zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von entsprechenden Waren und Leistungen. Die DekorTech GmbH behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die DekorTech GmbH das Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Diese werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt. Bereits erbrachte Leistungen können in Rechnung gestellt werden.
4. Druckdaten
Die DekorTech GmbH führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten und Standbögen aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter den Punkten zur Datenanlieferung genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits.
Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.
Werden Druckdaten nicht im von uns angegebenen Farbraum/-profil übermittelt, so müssen wir die Daten für den Druck konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen Farb-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
Sollten die Druckdaten Farben enthalten, die außerhalb des Farbraums unserer Druckanlagen liegen, werden diese in eine naheliegende Farbe konvertiert. Diese prozessbedingten Farbabweichungen sind kein Grund zur Reklamation.
Sollte ein Druckbild vom Kunden Weiß hinterleget sein, muss das Weiß:
- bei Druckbildern für geformte Artikel mindestens 0,1mm kleiner
- bei Druckbildern für Textilien mindestens 0,14mm kleiner
als das Druckbild angelegt (unterstrahlt) werden. Falls die Druckdaten nicht entsprechend übergeben wurden, ist das „Blitzen“ von Weiß an der Bildkante, auf Grund von prozessbedingten Schwankungen, kein Grund zur Reklamation.
In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Druckerzeugnissen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat) bei Textil-Transfers,
- geringfügigem Versatz der Farben zueinander
Druckqualität und Beständigkeit sind stark vom für die Veredelung verwendeten Produkt, dessen Material und Oberfläche abhängig. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Beständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
Die Beständigkeit der Drucke auf gestellter Fremdware nach kundenspezifischen Anforderungen können wir nicht garantieren. Entsprechende Vorversuche sind durch den Kunden selbst durchzuführen.
5. Beigestellte Ware / Lohnveredelung
Für die Lohnveredelung von Kundenware können bis zu 10% Einrichte- & Ausschussware anfallen, welche vom Kunden entsprechend berücksichtigt und mitgeliefert werden muss. Bei Bemusterungen und Erstaufträgen kann die Quote höher ausfallen.
Durch unterschiedliche Darstellungen von Farben, abhängig vom Wiedergabemedium (Monitor, Office Drucker, Druckmaschine, Proof Drucker, etc.), sind Farbvorgaben nur als korrekt gefertigter Proof-Druck zugelassen. Dies garantiert nicht die genaue Wiedergabe dieser Farbe im Druck.
6. Montage von Ausrüstung & Maschinen
Sofern vereinbart ist, dass der Verkäufer die Aufstellung oder Montage des Liefergegenstandes übernimmt, gelten ergänzend die Montagebedingungen des Verkäufers. Arbeiten an dem gelieferten Gegenstand, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung etc. dürfen nur vom Fachpersonal des Verkäufers oder durch von ihm eingewiesene, geschulte und fachlich qualifizierte Personen durchgeführt werden, so als würden diese im Auftrag des Verkäufers handeln.
Sollten diese Arbeiten durch den Käufer oder von diesem angeleitete Personen durchgeführt werden, müssen diese entsprechend den Vorgaben des Verkäufers vorgenommen werden. Bei Schäden jeglicher Art durch Nichteinhaltung der Anweisungen des Verkäufers oder entsprechender Anleitungen haftet der Käufer selbst.
7. Haftung
Wir übernehmen die Verantwortung für die erfolgreiche Herstellung und Umsetzung unserer Produkte und Leistungen, jedoch nicht für die beigestellte Kundenware. Bei berechtigten Qualitätsmängeln haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes, jedoch nicht für die Kundenware, Transporte, Zölle, Gebühren, entgangene Einnahmen oder ähnliche etwaige Ansprüche.
Die Gewährleistung ist, wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart, auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung begrenzt.
Werden, vom tatsächlichen Hersteller, bei der Herstellung, Montage, Produktion, etc. der Produkte, Einsatzstoffe, Maschinen, die in unserem Namen verkauft werden, die geltenden Sicherheits- und Qualitätsvorschriften nicht eingehalten, haftet der echte Hersteller der Ware oder Leistung im vollen Umfang für die hieraus entstehenden Schäden.
8. Preis & Zahlungsbedingungen
Die angebotenen Preise sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, ohne Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer und gelten in Euro (€) ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung, geltender Steuern, Abgaben, Gebühren, usw. Alle Preise verstehen sich ohne weitere Bearbeitung.
Unsere Rechnungen sind sofort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Abzug von Skonto, sind nur dann gültig, wenn sie durch uns, im Rahmen der Auftragsbestätigung, schriftlich bestätigt wurden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Käufer binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Lieferung außerhalb der EU hat der Käufer uns die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe des Kaufpreises nachzuweisen.
Bei Maschinen und Ausrüstungsgegenständen gelten, wenn nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
- 40% Anzahlung.
- 60% bei Lieferbereitschaft.
Sollten andere Preise oder Konditionen vereinbart sein, muss dies in schriftlicher Form passieren.
9. Elektronische Rechnung
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.
Hierfür garantiert der Kunde die Richtigkeit der übermittelten E-Mail-Adresse(n) sowie die Funktionsfähigkeit dieser, über die Dauer der gesamten Auftragsabwicklung. Der Kunde hat zudem dafür zu sorgen, dass unsere E-Mails das Postfach des Kunden erreichen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstands verpflichtet. Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist verpflichtet den Liefergegenstand ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Er darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Der Käufer tritt uns bereits jetzt die Entgeltforderungen gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in vollem Umfang ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Be- oder Verarbeitung sowie die Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen durch den Käufer oder Dritte, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen, zu. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
11. Lieferung und Versand
Der Warentransport erfolgt, wenn nicht anders und in Schriftform vereinbart, ab Werk, auf Gefahr des Empfängers (ExWorks - INCOTERMS 2020). Dies gilt auch für Teillieferungen, frachtfreie Lieferungen und wenn noch weitere Leistungen von uns übernommen wurden. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Von uns angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Der Beginn der von uns angesetzten Lieferzeit beginnt nach Klärung aller technischen Fragen, der Beibringung eventuell notwendiger Proofs, Muster oder sonstiger Vorlagen sowie einer gegebenenfalls notwendigen Freigabe durch den Kunden selbst, jedoch frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht zu Schadensersatzansprüchen irgendwelcher Art. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Nachträgliche Auftragsänderungen berechtigen den Verkäufer zu angemessener Lieferzeitverschiebung.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet ist.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, Aufruhr, Streik oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
12. Zulieferer
Dritte die in unserem Auftrag Produkte, Maschinen, Einsatzstoffe bauen, montieren oder produzieren sind verpflichtet sämtliche rechtlichen Vorschriften, die für die Erfüllung der Leistung gelten, einzuhalten.
Eine ordentliche Dokumentation sämtlicher Prüfungen ist von Dritten eigenständig durchzuführen und auf unser Verlangen herauszugeben.
13. Gewährleistung
Auf Geräte und Maschinen gewähren wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit, beginnend mit dem Rechnungsdatum.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Für Schäden, die durch Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Eine weitere Haftung wird nicht übernommen. Ausgenommen von der Gewährleistungshaftung sind: elektrische Sicherungen, Heizungen, Glüh- und Glimmlampen, elektronische Signalgeber, Sensoren, Stecker und Clips, Anschlusskabel und -schläuche, Zubehörsätze, Filtereinsätze, sowie Verschleißteile.
Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur an unserem Standort bzw. am Einsatzort oder durch Ersatzlieferung. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Des Weiteren können Gewährleistungsansprüche nur für Geräte und Maschinen geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. dritten Personen nicht repariert wurden. Wir übernehmen nur für Originalteile die Gewährleistung.
Beanstandungen an Geräten oder Maschinen müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns geltend gemacht werden: verborgene Fehler unverzüglich nach Entdeckung derselben.
Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit bei uns geltend gemacht werden.
Der Einsatz von fremden, nicht von DekorTech oder seinen Vertretern verkauften oder freigegebenen Einsatzstoffen oder Ersatzteilen erfolgt auf eigenes Risiko. Qualitätsveränderungen, Schäden oder Mängel die sich aus diesem Grund ergeben sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
14. Gewerbliche Schutzrechte
Der Kunde ist verpflichtet Marken, oder sonstige nationale oder internationale gewerbliche Schutzrechte unseres Unternehmens, unserer Lieferanten oder Dritter bei Verwendung oder Vertrieb der durch uns gelieferter Waren zu beachten.
Der Kunde versichert uns, dass er über sämtliche Verwertungsrechte aller von ihm gelieferten Grafiken, Bilder, Logos, Skizzen, Produkte, etc. verfügt oder dazu berechtigt ist diese zu verwenden. Der Kunde stellt uns bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen von etwaigen Ansprüchen aus dem Marken-, Urheber- oder sonstigen immateriellen Schutzrechten Dritter frei.
Der Kunde erlaubt uns zudem die Verwendung der gelieferten Grafiken, Bilder, Logos, Skizzen, Produkte, etc. für Werbemaßnahmen.
Mit der Erteilung eines Auftrags bei DekorTech erteilt der Kunde die Erlaubnis Texte, Bilder und Videos zu erstellen und zu veröffentlichen, auf denen die Produkte, Designs oder Druckbilder zu sehen sind, solange diese im Zusammenhang mit der Herstellung / Lieferung des Produktes stehen. Diese Erlaubnis umfasst ebenfalls die Erlaubnis aller Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehen.
15. Mängelrügen
Die Ware ist nach dem Eintreffen unverzüglich zu prüfen, auch wenn Muster übersandt wurden. Die Ware gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 6 Tagen nach dem Eintreffen am Bestimmungsort eine Mängelrüge in Schriftform erhoben wird und bei uns fristgerecht eingeht. Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich zur Zurücknahme der mangelhaften Ware und zur Ersatzlieferung verpflichtet, jedoch nicht über den Rechnungsbetrag der beanstandeten und zurückgegebenen Lieferung hinaus. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Folgeschäden. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Zumutbare produktspezifische Änderungen, geringfügige Farbabweichungen und geringfügige Passertoleranzen stellen keinen Sachmangel dar. Schäden, die durch vor der Produktion nicht eindeutig genannte, durch den Kunden positiv getestete und von uns bestätigte Behandlung der Ware entstehen, sind kein Grund zur Reklamation.
16. Rücknahme und Umtausch
Umtausch erfolgt ausschließlich bei fehlerhafter Ware, die einwandfrei verpackt zurück geliefert wird. Bei Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung sind wir berechtigt die Annahme zu verweigern.
17. Höhere Gewalt
Jede Partei ist berechtigt die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten soweit einzustellen, wie diese Erfüllung durch die folgenden Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird: Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, Naturkatastrophen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. Tritt ein aufgeführter Umstand vor oder nach Vertragsschluss ein, so berechtigt er nur insoweit zur Einstellung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, als seine Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren.
Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit auf Grund von Höherer Gewalt berechtigt den Käufer nicht zur Berechnung einer Vertragsstrafe.
18. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen gelten als durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommen.
19. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand örtlich und sachlich gilt 32257 Bünde (Westfalen). Es gilt deutsches Recht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.
Bünde, den 15. September 2022
Montagebedingungen (OPTIONAL)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Montagebedingungen gelten für alle von DekorTech oder durch DekorTech beauftragten Dritten durchgeführten Montagen, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dabei bedürfen Nebenabreden und Änderungen der Schriftform. Entgegenstehenden Montagebedingungen wird widersprochen.
2. Leistungen
Die Montageleistung erstreckt sich auf die Aufstellung der von DekorTech gelieferten Anlage und/oder die Unterweisung der vom Auftraggeber näher bezeichneten Personen. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der Montage erforderlich werden, dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung ausgeführt werden. DekorTech ist berechtigt, dritte Firmen mit der Durchführung der Montagearbeiten ganz oder teilweise zu beauftragen.
3. Montagekosten
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die zur vertraglichen Leistung gehören. Die Montage wird dabei grundsätzlich nach unseren jeweiligen Sätzen nach Zeitberechnung pro Mannstunde zzgl. km-Preis pro gefahrenen km zzgl. Auslösung pro Tag und Monteur und Übernachtung berechnet, soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Der vereinbarte Montagepreis gilt nicht bei Konstruktionsänderungen nach Vertragsschluss, bei Abweichungen von den zur Verfügung gestellten Unterlagen, wenn Verzögerungen eintreten, weil die Räumlichkeiten vom Besteller nicht oder unvollkommen vorbereitet worden sind, bei bauseits bedingten Erschwernissen der Montageausführung. Für die DekorTech dadurch entstehenden Mehraufwendungen haftet der Besteller, diese werden gesondert in Rechnung gestellt. In dem Montagepreis nicht enthalten sind alle Arbeitszeit, die durch Abladen und Materialtransport im Betrieb des Bestellers entsteht, alle Wartezeiten, alle Hilfsmaterialien, soweit diese nicht zum Lieferumfang von DekorTech gehören sowie das Verlegen von installationstechnischen Leitungen. Für die DekorTech dadurch entstehenden Mehraufwendungen haftet der Besteller und diese werden in allen Fällen gesondert berechnet. Dies gilt auch dann, wenn ansonsten ein Festpreis vereinbart wurde. Der vereinbarte Betrag versteht sich ohne Mehrwertsteuer, die DekorTech in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zu vergüten ist. Die Regelarbeitszeit des Montagepersonals richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten am Montageort. Tritt eine von uns nicht zu vertretende Verzögerung des Termins für den Beginn der Montage später als 48 Stunden nach Zusendung der Terminbestätigung oder eine Montageunterbrechung sowie seitens des Bestellers verursachte Wartezeiten ein, gehen alle dadurch verursachten Kosten einschl. der zusätzlichen An- und Abreise der Monteure im Stundensatz zzgl. Km-Geld, Übernachtungskosten u.a. sowie die Vorhaltekosten und weitere dadurch verursachte Schäden zu Lasten des Bestellers. Für die Ansprüche wegen des verzögerten Beginns der Montage bedarf es einer vorherigen Mahnung nicht.
4. Technische Hilfeleistung des Bestellers
Der Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet. Die Hilfeleistung erstreckt sich insbesondere auf: die Bereitstellung geeigneter und verschlossener Räume und Werkzeuge sowie angemessener Räume für die Monteure, die Zurverfügungstellung von Heizung (Mindestraumtemperatur 15° C), Beleuchtung, Wasser und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse zur Montage, der Aufstellplatz muss mindestens überdacht, trocken und besenrein sein, die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, beispielsweise für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Gewährleistung einer ungehinderten Zufahrt zum Montageort, sowie ausreichend große Gebäudeöffnungen zum Einbringen der Bauteile. Zudem hat der Besteller dafür zu sorgen, dass die Anfahrtswege zum Aufstellplatz für das Lieferfahrzeug befahrbar sind und dass der Fußboden am Montageort entsprechend belastbar ist. Der Besteller ist weiter für den Transport der gelieferten Ware an den Montageplatz, den Schutz der Montageteile und
–materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art zuständig und hat für die Reinigung Sorge zu tragen. Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerungen bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen von DekorTech erforderlich sind, stellt DekorTech sie dem Besteller rechtzeitig zur Verfügung. Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so ist DekorTech nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche von DekorTech unberührt. Die Bereitstellung der erforderlichen Betriebsstoffe und Hubwagen für das Abladen und für den Montagezeitraum muss gewährleistet werden. Die Tragkraft des Staplers muss dem Gewicht und Maß der Anlage entsprechen. Eine ausreichende Gabellänge, muss vorhanden sein. DekorTech wird bei Durchführung des Vertrages die geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachten. Hierzu ist der Besteller bezüglich seiner technischen Hilfeleistung ebenfalls verpflichtet.
5. Montagefrist, Gefahrtragung
Sollte eine Montagefrist vereinbart werden ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage zur Abnahme durch den Besteller bereit ist. Verzögert sich die Montage durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie dem Eintritt von Umständen, die von DekorTech nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Montage von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Montagefrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem DekorTech aus anderen Gründen in Verzug geraten ist. Ist der zu montierende Liefergegenstand vor der Abnahme verschlechtert worden, ohne, dass DekorTech dies zu vertreten hätte, so ist DekorTech berechtigt, den Montagepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Das gleiche gilt auch bei jeder anderen Art von Unmöglichkeit der Montage, die DekorTech nicht zu vertreten hat. Eine Wiederholung der Montageleistung kann der Besteller verlangen, wenn und soweit dies DekorTech insbesondere unter Berücksichtigung seiner sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuzumuten ist. Für die Wiederholung ist eine erneute Vergütung auf der Basis der Vertragspreise an DekorTech zu entrichten.
6. Abnahme
Der Besteller ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des montierten Liefergegenstandes stattgefunden hat. Erweist sich die Montage als nicht vertragsgemäß, so ist DekorTech zur Beseitigung des Mangels auf seine Kosten verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der von DekorTech nicht zu vertreten ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern. Hat DekorTech dem Besteller die Beendigung der Montage angezeigt und ist der Besteller infolgedessen zur Abnahme verpflichtet, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt, wenn DekorTech den Besteller zugleich mit dieser Anzeige oder später auf diese Folge hingewiesen hat. Im Übrigen bleibt DekorTech gemäß §640 Abs. 1 S. 3 BGB berechtigt, dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf die Abnahme als erfolgt gilt. Mit der Abnahme entfällt die Haftung von DekorTech für solche Mängel, die dem Besteller bei der Abnahme bekannt sind, soweit sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat. Dasselbe gilt auch für Mängel, die dem Besteller bei der Abnahme erkennbar waren.
7. Gewährleistung
Die Rechte des Bestellers beschränken sich entgegen § 634 BGB auf das Recht gemäß § 635 BGB Nacherfüllung zu verlangen. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl stattdessen vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller hat einen festgestellten Mangel unverzüglich DekorTech anzuzeigen. Die Haftung von DekorTech besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, den DekorTech nicht zu vertreten hat. Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängel an der Montageleistung verjähren, abweichend von § 634a Abs. 1 BGB in einem Jahr. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten jedoch, soweit es um die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von DekorTech beruhen beziehungsweise soweit es um die Haftung für sonstige Schäden geht, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DekorTech oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DekorTech beruhen. Bei etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von DekorTech vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung von DekorTech für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei DekorTech sofort zu verständigen ist, oder wenn DekorTech nach Ablauf einer durch den Besteller zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von DekorTech Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
8. Sonstige Haftung von DekorTech, Haftungsausschluss
Wird bei der Montage ein von DekorTech geliefertes Montageteil durch Verschulden von DekorTech beschädigt, so hat diese es nach ihrer Wahl auf ihre Kosten wieder instand zu setzen oder neu zu liefern. Wenn durch Verschulden von DekorTech der montierte Gegenstand vom Besteller in Folge unerlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen, insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung der montierten Gegenstände, nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschuss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen des §§ 7 und 8 Abs. 1 und 3 entsprechend. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die vorstehende Regelung hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. DekorTech haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haftet DekorTech nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt oder ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht. Dasselbe gilt, soweit DekorTech eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat. Sofern DekorTech fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Darüber hinaus haftet DekorTech nur im Rahmen der bei ihr bestehenden Versicherungsdeckung, soweit DekorTech gegen den aufgetretenen Schaden versichert ist und aufschiebend bedingt durch die Versicherungsleistung. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung von DekorTech ausgeschlossen.
8. Ersatzleistungen des Bestellers
Werden ohne Verschulden von DekorTech die von ihr gestellten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Montageplatz beschädigt oder geraten sie ohne sein Verschulden in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, bleiben außer Betracht.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes von DekorTech zuständig. DekorTech kann auch das für den Besteller zuständige Gericht anrufen.
Bünde, den 15 September 2022